Empfehlungswidget SiegelEmpfehlungswidget Siegel ohne Beschriftung
Empfehlungswidget SternEmpfehlungswidget SternEmpfehlungswidget SternEmpfehlungswidget SternEmpfehlungswidget Stern leer
SUPER

Energieberatung

Für Hausbesitzer ist der Energieausweis eine Orientierungshilfe und ein optimaler Einstieg in die energetische Sanierung oder Modernisierung ihres Gebäudes. Nach Erstellung des Energieausweises sollte auf jeden Fall ein persönliches Gespräch mit dem Aussteller stattfinden, denn der Energieausweis weist die energetischen Mängel des Hauses auf und zeigt mit welchen wirtschaftlichen Maßnahmen die Energiebilanz des Gebäudes verbessert werden kann.

  • Sie haben gerade ein Haus gekauft?
  • Sie planen eine umfassende Erneuerung?
  • Sie wohnen schon lange in Ihrem Haus und es stehen die ersten größeren und kleineren Renovierungsarbeiten an?

In diesen Fällen empfiehlt es sich, die Sanierung Ihres Gebäudes mit energiesparenden Maßnahmen zu verbinden. Auf diese Weise können Sie nicht nur Ihren Wohnkomfort steigern, sondern auch Energie und damit Kosten sparen. Weitere Informationen finden Sie auf unseren Webseiten unter „Energieeffizient sanieren“ Mit dem Energieausweis als Grundlage können im weiteren Verlauf eine ausführliche Energieberatung mit Wirtschaftlichkeitsberechnung und schließlich eine Ausführungsplanung folgen.

Vor-Ort-Beratung (Bafa)

Die Beratung richtet sich an Eigentümer von bestehenden Wohnhäusern oder Wohnungen.
Sie haben Interesse an einer sparsamen und effizienten Energieverwendung, dann hilft Ihnen eine Vor-Ort-Beratung.

 

Von uns erfahren Sie:

  • Welche Sanierungsmaßnahmen für Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung am sinnvollsten sind.
  • Welche staatlichen Förderprogramme Sie in Anspruch nehmen können

 

Schritte einer Beratung

  • Erhebung des Ist-Zustandes

Grundlage hierzu sind die Daten des Hauses, Grundrisse und Ansichten. Sind diese Daten nicht vorhanden, müssen diese erstellt örtlich aufgenommen werden und die Grundrisse und Ansichten erstellt werden.

Aufnahme des Aufbaues der einzelnen Bauteile z.B. Wände oder Dach.

Datenaufnahme der Haustechnik.

  • Energieberatungsbericht: In einem Bericht werden die Möglichkeiten der Energieeinsparung und der Förderungen festgehalten.
  • Abschlussgespräch: Die Ergebnisse im Bericht werden besprochen und offene Fragen werden beantwortet.

 

Förderung

  • Zuschuss in Höhe von 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten;
    maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und
    maximal 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.

 

Kosten

  • Für ein Ein- und Zweifamilienhaus ab 1500 €

Die Beratung richtet sich an Eigentümer von bestehenden Wohnhäusern oder Wohnungen.

Von uns erfahren Sie:

  • Welche Sanierungsmaßnahmen für Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung am sinnvollsten sind.
  • Welche staatlichen Förderprogramme Sie in Anspruch nehmen können

Unterschied zu einer Vor-Ort-Beratung:

  • Weniger Zeitaufwand für den Berater, dadurch geringere Kosten für den Kunden
  • Keine Pläne notwendig
  • Keine Förderung

Kosten:

  • Stundensatz 65 € zzgl. Mehrwertsteuer

Wenn Sie einen Sanierungsfahrplan beim Austausch der Heizanlage dem Land Baden-Württemberg vorzeigen können, müssen Sie nur noch 10% der Energie aus erneuerbaren Quellen nachweisen, anstatt der 15% nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz.

 

Erstellung eines Sanierungsfahrplanes:

  • Erhebung des Ist-Zustandes

Grundlage hierzu sind die Daten des Hauses, Grundrisse und Ansichten. Sind diese Daten nicht vorhanden, müssen diese örtlich aufgenommen werden und die Grundrisse und Ansichten erstellt werden.
Aufnahme des Aufbaues der einzelnen Bauteile z.B. Wände oder Dach.
Datenaufnahme der Haustechnik

  •  Erstellung des Sanierungsfahrplanes

In dem Fahrplan wird die Reihenfolge der Sanierung gezeigt.
Die Möglichkeiten der Energieeinsparung und der Förderungen festgehalten.

  • Abschlussgespräch

Die Ergebnisse im Bericht werden besprochen.
Offene Fragen werden beantwortet.

 

Förderung

Pro Sanierungsfahrplan ermittelt sich die Höhe des Zuschusses wie folgt:

  • Ein- und Zweifamilienhäuser: 200 Euro
  • Für Gebäude mit drei bis acht Wohneinheiten erhöht sich der Zuschuss um 50 Euro je weiterer Wohneinheit
  • Wohngebäude mit 8 oder mehr Wohneinheiten maximal 500 Euro

 

Kosten

Für ein Ein- und Zweifamilienhaus ab 700 € zzgl. Mehrwertsteuer