Wenn Sie einen Sanierungsfahrplan beim Austausch der Heizanlage dem Land Baden-Württemberg vorzeigen können, müssen Sie nur noch 10% der Energie aus erneuerbaren Quellen nachweisen, anstatt der 15% nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz.
Erstellung eines Sanierungsfahrplanes:
- Erhebung des Ist-Zustandes
Grundlage hierzu sind die Daten des Hauses, Grundrisse und Ansichten. Sind diese Daten nicht vorhanden, müssen diese örtlich aufgenommen werden und die Grundrisse und Ansichten erstellt werden.
Aufnahme des Aufbaues der einzelnen Bauteile z.B. Wände oder Dach.
Datenaufnahme der Haustechnik
- Erstellung des Sanierungsfahrplanes
In dem Fahrplan wird die Reihenfolge der Sanierung gezeigt.
Die Möglichkeiten der Energieeinsparung und der Förderungen festgehalten.
Die Ergebnisse im Bericht werden besprochen.
Offene Fragen werden beantwortet.
Förderung
Pro Sanierungsfahrplan ermittelt sich die Höhe des Zuschusses wie folgt:
- Ein- und Zweifamilienhäuser: 200 Euro
- Für Gebäude mit drei bis acht Wohneinheiten erhöht sich der Zuschuss um 50 Euro je weiterer Wohneinheit
- Wohngebäude mit 8 oder mehr Wohneinheiten maximal 500 Euro
Kosten
Für ein Ein- und Zweifamilienhaus ab 700 € zzgl. Mehrwertsteuer